Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen msp concept

 

All unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs– und Lieferbedingungen.

Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit diese schriftlich von uns anerkannt werden.

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote gelten stets frei bleibend. Technische Änderungen sind vorbehalten. Die Annahme von Bestellungen erfolgt entweder durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs– und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung. Weicht diese vom Bestellinhalt ab, gilt das Einverständnis des Kunden, sofern er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit Einschreiben widerspricht, als gegeben.

2. Preise

Preisänderungen infolge allgemeiner Preis– und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Einkaufsbedingungen behalten wir uns vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import– und Exportbedingungen am Tag der Lieferung bzw. am Tag des Bestellungseinganges.

3. Lieferzeiten

Angaben über Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Unsere Lieferpflicht ruht weiters, solange wir an der Lieferung aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden Umständen gehindert sind. Ein Lieferverzug liegt erst vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist trotz bestehender Lieferpflicht ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Verzugsschäden oder –folgen sind gänzlich ausgeschlossen.

4. Versand

Der Versand erfolgt ab Lager Anthering. Die Liefervereinbarung »frei Haus« beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur angegebenen Adresse ohne Abladen und ohne Vertragen. Leistungen wie Montagen und Transporte sind in der Auftragsbestätigung gesondert aufgelistet. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Generell kann eine Anzahlung verlangt werden.

5. Gewährleistung/Schadenersatz/Produkthaftung

5.1. Wir leisten lediglich Gewähr dafür, dass die Ware eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden konnte bzw. dass sie einer dem Kunden übergebenen Probe oder Muster entspricht. Weitergehende Qualitäten oder Leistungen der Ware sind nur dann vereinbart, wenn sie im Vertrag schriftlich festgehalten wurden.

5.2. Wir leisten nur Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden sind und deren Vorhandensein im Zeitpunkt der Übergabe vom Kunden

auch bewiesen wird.

5.3. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß den §§ 377, 378 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel

bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch Schadenersatzansprüche – auf dem Lieferschein oder Übergabeschein detailliert zu vermerken.

Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 3 Tagen ab Anlieferung/Übergabe ausschließlich schriftlich detailliert gerügt werden.

5.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Durch unsachgemäße Eingriffe durch Dritte erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht mit uns gesondert vereinbart wird.

5.5. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist der Kunde beweispflichtig.

5.6. Das Recht auf Gewährleistung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Übernahme der Ware durch den Kunden gerichtlich geltend gemacht wird. Dies gilt auch dann, wenn uns der Kunde innerhalb dieser Frist den Mangel angezeigt hat.

5.7. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen.

5.8. Hat der Kunde einem Konsumenten oder einem Unternehmer für die Mangelhaftigkeit des Produktes Gewähr zu leisten, ist dieser bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche verpflichtet, seine aus § 933 b ABGB resultierenden Ansprüche binnen 2 Wochen ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht gerichtlich geltend zu machen. Diese Ansprüche des Kunden verjähren jedenfalls binnen 12 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages.

5.9. Grafikvorlagen werden nicht auf Richtigkeit und Rechtschreibfehler geprüft und es wird daher keine Haftung diesbezüglich von uns übernommen. Auf schriftliche Anforderung vom Kunden wird ein Kontollproof von uns übermittelt, der dann vom Kunden freigegeben wird.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Zahlungskonditionen werden schriftlich in unserer Auftragsbestätigung bestätigt. Wir sind bei Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt, 10% Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang zu berechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur solange Gültigkeit, als der Kunde seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel, sofortige Bezahlung zu fordern.

6.2 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Rückbehaltungsrechte zu verlangen.

6.3 Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie–, Gewährleistungs–, Schadenersatz–, Produkthaftungs– oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle

unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

7. Rücktrittsrecht

7.1 Die Kreditwürdigkeit des Kunden ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung.

7.2 Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Kaufgegenstände bleiben unser alleiniges Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind.

Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderungen des Kunden. Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

9. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.

9.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das

jeweils sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart.

10. Verbindlichkeit des Vertrages

Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäfstbedingungen msp concept
AGB`s.pdf
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